Was ist manuelle Lymphdrainagemassage?
Die manuelle Lymphdrainage ist eine, durch gezielte Griffe, spezialisierte Massagetechnik (ähnlich einer ganz sanften Massage). Mit verschiedenen Griffen wird das Lymphgefässsystem von aussen angeregt um den Abtransport zu beschleunigen. Dabei werden die Lymphstauungen (Ödeme) aus dem Gewebe abtransportiert. Die Ödeme setzen sich grösstenteils aus Wasser sowie aus Stoffwechselprodukten und Fremdstoffen zusammen. Gleichzeitig kann auch das Immunsystem angeregt werden.
Bei ausgeprägten Stauungen wird die Lymphdrainage mit Kompressionsverbänden oder Kompressionsstrümpfen kombiniert. Dies nennt sich Komplexe Physikalische Entstauungstherapie KPE.
Wo kann manuelle Lymphdrainage eingesetzt werden?
- Schwellungen nach Operationen und Traumen
- chronische Lymphödeme / Lipödeme
- chronisch venöse Insuffizienz Stadium II + III
- Schwangerschaftsödeme ab dem 4. Monat
- Arthrosen
- akut-entzündliche Ödeme bei rheumatischen Schüben
- Sudeck-Syndrom
- Kopfschmerzen und Migräne
- Schleudertrauma
- Inaktivitätsödem
- vor Flugreisen zur Entstauung
Was ist Fussreflexzonenmassage?
Das Hauptziel der Reflexzonenmassage ist die Entspannung des Körpers. Indem die Spannung verringert wird, verbessert sich die Blutversorgung. Durch die gezielte Massage wird eine bessere Durchblutung der Füsse und der dabei angeregten Organe erreicht.
Wo kann Fussreflexzonenmassage eingesetzt werden?
Muskuläre Verspannungen
Beruhigt nervöse Anspannungen und reduziert innere Unruhe
Verdauungsbeschwerden
Schlafstörungen
Kopfschmerzen
Antriebslosigkeit
Zum allgemeinen Wohlbefinden
Zur besseren Durchblutung
Behandlungskosten
½ h für Fr. 65.--
¾ h für Fr. 90.--
1 h für Fr. 120.--
Der Betrag ist vor Ort zu bezahlen.
Die manuelle Lymphdrainage kann bei den meisten Krankenkassen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. ( EMR und ASCA anerkannt. )
Jeder Patient/ in, muss sich bei der eigenen Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die Behandlungsmethode von seiner Zusatzversicherung übernommen wird und ob die behandelnde Gesundheitspraktikerin von der Krankenkasse anerkannt ist.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, oder Absage bis 12 Stunden vor Termin ( außer bei Krankheit, Notfall) wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.- verrechnet.
Hausbesuche sind nach Absprache möglich.